Internationale Friedenskonferenz 2020/21

Bewegung Oder-Neiße-Friedensgrenze

     Mit freundlicher Unterstützung von

Internationale Friedenskonferenz 2020 - mit freundlicher Unterstützung von Bürgerkonferenz

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  • Ort: Berlin, Dresden, Erfurt, Chemnitz, Magdeburg

 

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Mit Ihrer Anmeldung zur Friedenskonferenz erteilen Sie uns Ihr Einverständnis, dass wir Sie über organisatorische Entwicklungen der Konferenz via E-Mail informieren dürfen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht!

 

Lothar Häupl

Gründungsmitglied der Bewegung Oder-Neiße-Friedensgrenze - Sag NEIN zur NATO!

0174 - 209 40 68

onfg@buendnis-fuer-frieden.de

 

„Immer mehr Stimmen werden über die Akzeptanz des Krieges, die Akzeptanz des Einsatzes von Gewalt gehört. Wieder loben sie Atomwaffen. "Die Luft riecht nach Krieg." 12.03.2020, Nowaja Gaseta - Michail Gorbatschow

 

75 Jahre nach dem Sieg über den Faschismus 1945, steht die Welt heute erneut vor dem Ausbruch eines alles vernichtenden Weltkrieges. Die Internationale Friedenskonferenz 2020 hat zum Ziel, Friedensinitiativen aus aller Welt zu einen, um gemeinsam einen 3. Weltkrieg zu verhindern. 

 

 

Dresden, 15.04.2020

 

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Haben viele Friedensbewegte bei der Organisation des Widerstandes gegen das NATO-Manöver DEF 2020 auf die immer ausgeprägte Militarisierung in der Außenpolitik und in den Beziehungen der Staaten untereinander, aufmerksam gemacht, erleben wir momentan ebenfalls eine Militarisierung des gesellschaftlichen Lebens in unterschiedlicher Form und Ausprägung. Das Alles in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Unerheblich, wie jeder Einzelne diese Situation für sich bewertet, die massive Einschränkung elementarster Rechte betrifft uns alle. ...

 

Oder-Neiße-Friedensgrenze - RECHT auf FRIEDEN jetzt verwirklichen!

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Ein Diskussionsangebot - für eine von breiten Bevölkerungsschichten getragenen Friedenspolitik! Schluss mit der Kriegspolitik!
Ein eindeutiges, zukunftsorientiertes Diskussionsangebot, welches eine Friedenspolitik für Deutschland thematisiert sowie den national & international vereinten FRIEDENSWILLIGEN Mut machen soll, außerparlamentarisch viele Gleichgesinnte zu sammeln und sich im Willen um den Frieden konsequent und respektvoll zu vereinen.

Weitere Bürgerversammlungen und Konferenzen und damit die zahlreichen außerparlamentarischen Kräfte werden gebraucht, um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen selbstbewusst so gestalten zu können, dass endlich die Politik von der demokratischen Diskussion und deren Meinungsbildung bestimmt wird!

(Vorschläge und Hinweise werden möglichst zahlreich erwartet!)
ONFG_Entwurf_Positionspapier_Friedenskon
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Erklärung über das Recht auf Frieden

Generalversammlung

Vereinte Nationen A/HRC/RES/32/28

Menschenrechtsrat - Zweiunddreißigste Tagung, Punkt 5

Resolution des Menschenrechtsrats, verabschiedet am 1. Juli 2016

 

Abstimmungsverhalten

Verabschiedet in einer aufgezeichneten Abstimmung mit 34 Stimmen und 9 Gegenstimmen bei 4 Enthaltungen. 

 

Dafür

Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Bolivien (Plurinationaler Staat), Botsuana, Burundi, China, Côte d’Ivoire, Ecuador, El Salvador, Ghana, Indien, Indonesien, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kongo, Kuba, Malediven, Marokko, Mexiko, Mongolei, Namibia, Nigeria, Panama, Paraguay, Philippinen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Südafrika, Togo, Venezuela (Bolivarische Republik), Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam

 

Dagegen

Belgien, Deutschland, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Frankreich, Lettland, Niederlande, Republik Korea, Slowenien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (USA nicht anwesend)

 

Enthaltungen

Albanien, Georgien, Portugal, Schweiz

 

Erklärung über das Recht auf Frieden

Artikel 1

Jeder hat das Recht auf den Genuss von Frieden unter Bedingungen, in denen alle Menschenrechte gefördert und geschützt werden und die Entwicklung voll verwirklicht wird.

 

Artikel 2

Die Staaten sollen Gleichheit und Nichtdiskriminierung, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit achten, verwirklichen und fördern und die Freiheit von Furcht und Not als Mittel zur Konsolidierung des Friedens innerhalb von und zwischen Gesellschaften garantieren.

 

Artikel 3

Die Staaten, die Vereinten Nationen und die Sonderorganisationen, namentlich die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, sollen ge-eignete nachhaltige Maßnahmen zur Umsetzung dieser Erklärung treffen. Den internatio-nalen, regionalen, nationalen und lokalen Organisationen und der Zivilgesellschaft wird nahegelegt, bei der Umsetzung dieser Erklärung Unterstützung und Hilfe zu leisten.

 

Artikel 4

Es müssen internationale und nationale Einrichtungen für Friedenserziehung gefördert werden, um den Geist der Toleranz, des Dialogs, der Zusammenarbeit und der Solidarität unter allen Menschen zu stärken. In dieser Hinsicht soll die Friedensuniversität durch Lehre, Forschung, Postgraduierten-Ausbildung und Verbreitung von Wissen zu der großen universellen Aufgabe der Friedenserziehung beitragen.

 

Artikel 5

Diese Erklärung ist nicht so auszulegen, als stehe sie im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen. Die in dieser Erklärung enthaltenen Bestimmungen sind im Sinne der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der von den Staaten ratifizierten einschlägigen internationalen und regionalen Übereinkünfte zu verstehen.

Ihre Anfragen zur Internationalen Friedenskonferenz:

Lothar Häupl, Rüdiger Wilke und die regional und international wirkenden Organisatoren und Unterstützer: (siehe https://www.sagneinzurnato.de/die-bewegung/  aber auch unter https://debattenraum.eu/ )

Gründungsmitglied der Bewegung Oder-Neiße-Friedensgrenze - Sag NEIN zur NATO!

0174 - 209 40 68

onfg@buendnis-fuer-frieden.de